Die richtigen Entscheidungen des Staatsrat (Bundesrat)
Diese Anschuldigungen zirkulieren nun schon seit einiger Zeit, aufgrund juristischer Entscheidungen, die die Journalistin Cecilia Orozco in ihrer Kolumne in der Tageszeitung “ El Espectador” veröffentlichte. Dort zeigt sie unter anderem folgenden juristische Entscheidungen, die Rojas und Pretelt fällten und die das öffentlichen Interesse verletzen, auf: Zugunsten der privaten Firmen, die Steuern einfahren und gegen die Stadt (Bürgermeisteramt in) Santa Marta; zugunsten der Multimillionärsfamilie Char und gegen die 160 armen Familien in Barranquilla, zu Gunsten Angehöriger des Exrichters, die von einem italienischen Mafiosi, gestohles Gut zugesprochen bekamen und gegen eine Afrogemeinde in Cartagena; zu Gunsten der Geschäftspartner des nicht mehr existierenden Granahorrar und gegen die Nation, also unsere Gelder. (El Espectador 26/06/2014).
Wegen formaler Mängel wurde diese Kandidatur für ungültig erklärt und nun muss der Staatsrat drei neue Vorschläge machen. Hoffentlich wird der Rat diesmal und, wie zuvor bereits geschehen, eine öffentliche Ausschreibung machen, sowie eine öffentliche Entscheidung treffen, mit Garantien für die KandidatInnen. Man muss anerkennen, dass mit dieser Entscheidung der Rat versucht seine Autonomie und Unabhängigkeit im juristischen Zweig, wieder her zu stellen, da sie lange Zeit aufgrund des Klientelismus und verdächtger Nominierung im Justizwesen und der Procuraduria (Obhudsmann) unter anderem, in Kritik geraten waren und die Glaubwürdigkeit der höchsten Gerichte des Landes beeinträchtigte.
Aber die Eigenkritik des Rates geht weiter und vergangenen Mittwoch haben sie die Wahl des aktuellen Präsidenten Francisco José Ricaurte des Aufsichtsrates der Justiz, gekippt. Hier war es das tiefgreifende Argument Ricaurtes Wahl zu stoppen, weil der Sitzungssaal des obersten Gerichtshofes folgendes Argument der Anklage zugelassen hat; “15 der 16 Richter des obersten Gerichtshofes, die Ricaurte wiedergewählt haben, wurden in Treffen delegiert, an denen er teilgenommen hatte”. Dies verletzt den Artikel 126 der politischen Verfassung, der besagt; “ Es dürfen nicht dieselben Personen zur Wahl delegiert werden, die mit den öffentlichen Behörden zusammenarbeiten und in ihrer Wahl intervenieren”. Dies besagt der Text, der Anzeige von Januar 2013, die u.a. von Rodrigo Uprimny und Ramiro Bejarano formuliert wurde. Ähnliches wird mit der Wahl des Richters des obersten Rates der Justiz Pedro Munar passieren. Der Bundesrat muss auch hier sich hier ebenfalls mit einer Klage befassen, die sich nun in fünfter und interner Instanz befindet. Dabei geht es um nichts geringers, als um die Wahl und Positionierung von Alejandro Ordóñez, dem aktuellen Obhudsmann. Die Argumente sind dieselben mit der Francisco Javier Ricaurteś Wahl gestoppt wurde.
Diese Massnahmen gehen in die richtige Richtung, um die Unabhängigkeit der hohen Gerichte zurückzuerobern und ein für alle Mal mit der Vetternwirtschaft, die in diesen Organismen Einzug gefunden hat, aufzuräumen. Die klientilistischen Gefallen zwischen dem Obhudsmann und den Gerichten wurde von der öffentlichen Meinung schon lange kritisiert, v.a. als die Justizreform vorangetrieben wurde, die hohe Beamte priviligierte und den Präsidenten Santos zwang, die Reform zu stoppen, denn der Gegenwind der Zivilgesellschaft war zu stark.
In der Zwischenzeit nimmt die Krise der Justiz mit ihrer Trödelei, Langsamkeit und Straffreiheit weiter Raum ein, ohne, dass die entsprechenden Gerichtshöfe etwas dagegen unternehmen. Hoffentlich bringt dieser frische Wind den Mut eine echte Reform vor an zu treiben, die nicht nur andere Mechanismen vorschlägt, die das Positionieren der KandidatInnen für hohe Positionen übernimmt, sondern sich auch um die Mehrheit der KolumbianerInnen kümmert, die noch immer auf eine zeitnahe und erfüllende Justiz warten